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Ein Leitfaden zu Gebühren und Steuern für Hauskäufer in Katalonien

Angehende Hauskäufer in Barcelona sollten sich gut über die Gebühren und Steuern informieren, die mit dem Immobilienkaufprozess verbunden sind. Die Grunderwerbsteuer (ITP) gilt für gebrauchte Immobilien, während die Mehrwertsteuer (IVA) für neu errichtete oder umfassend renovierte Immobilien gilt. Notar- und Registergebühren, Rechts- und Verwaltungskosten und ggf. eine Stempelsteuer für hypothekenbezogene Dokumente sind entscheidende Bestandteile der Gesamtkosten.

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Der Kauf eines Hauses ist ein bedeutender Meilenstein, bringt jedoch auch einige finanzielle Verpflichtungen mit sich, insbesondere in Bezug auf Gebühren und Steuern. Potenzielle Hauskäufer müssen gut über die Zusatzkosten eines Hauskaufes informiert sein. MySpot Barcelona arbeitet eng mit externen, auf den Immobiliensektor spezialisierte, Rechts- und Finanzexperten zusammen. Unser Netzwerk aus unabhängigen Hypothekenmaklern analysiert die finanzielle Situation, und gibt einen guten Überblick über finanzielle Möglichkeiten und damit verbundene Kosten durch verschiede Finanzierungsmodelle. Diese sogenannten „Gestores“ erhalten im Regelfall bessere Hypothekenzinsen als sie ein individueller Kunde.

 

Die spanischen Grundsteuern variieren je nachdem, ob Sie einen Neubau oder eine Wiederverkaufsimmobilie kaufen. „Neu“ bezieht sich auf eine Immobilie, die noch nie zuvor den Besitzer gewechselt hat und wird in den meisten Fällen direkt vom Bauherr verkauft. Unter Wiederverkauf versteht man Häuser, die bereits mindestens einmal verkauft wurden. Hierzu zählen auch Neubauimmobilien, die von Banken übernommen wurden, wenn die Hypothekenzahlungen ausfallen.

 

1. Grunderwerbsteuer (ITP):

 Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in Barcelona müssen Käufer die Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales oder ITP) zahlen. Diese Steuer wird auf der Grundlage des Kaufpreises der Immobilie berechnet und folgt einer Staffelung. Die ITP-Sätze können zwischen 5 % und 11 % des Immobilienwerts liegen, wobei niedrigere Prozentsätze für weniger teure Immobilien und höhere Prozentsätze für teurere Immobilien gelten.

 

2. Mehrwertsteuer (IVA):

 Bei Neubauten oder solchen, die nach umfangreichen Renovierungsarbeiten zum ersten Mal verkauft werden, müssen Käufer die Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido oder IVA) zahlen. Im Gegensatz zum ITP, das speziell für gebrauchte Immobilien gilt, gilt die Mehrwertsteuer für Neubauten und beträgt um die 10 % des Kaufpreises der Immobilie.

 

3. Notar- und Registergebühren:

 Für die Formalisierung der Eigentumsübertragung ist eine notarielle Urkunde erforderlich, und Käufer sind für die Zahlung der damit verbundenen Notargebühren verantwortlich. Diese Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie, der Komplexität der Transaktion und dem Notartarif. Zur Orientierung kann man zwischen 0,5 % und 1 % annehmen, aber sollte unbedingt einen Steuerberater zu aktuellen Konditionen konsultieren. 

 

4. Grundbuchgebühren

Das Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) trägt nach Abschluss des Kaufs offiziell den Besitz der Immobilie in Ihrem Namen ein. Die hierfür anfallenden Gebühren können im Ungefähren zwischen 0,5 % und 1 % liegen, abhängig vom Kaufpreis und davon, ob mit einer Hypothek gekauft wird.

 

5. Anwaltskosten:

Es wird dringend empfohlen, während des Immobilienkaufprozesses die Dienste eines lokalen Anwalts in Anspruch zu nehmen. Man sollte mit etwa 1 % des Preises für juristische Dienstleistungen rechnen; mehr, wenn der Kauf komplexe Verhandlungen oder rechtliche Angelegenheiten erfordert. Bei MySpot arbeiten wir mit einer hervorragenden Anwaltskanzlei zusammen und helfen Ihnen gerne weiter.

 

6. Stempelsteuer:

Obwohl dies nicht in ganz Spanien gilt, können einige Regionen, darunter Katalonien, eine Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados oder AJD) erheben. Diese Steuer wird in der Regel auf bestimmte Dokumente im Zusammenhang mit der Immobilientransaktion erhoben, beispielsweise auf die Hypothekenurkunde, und der Steuersatz kann variieren.

 

Als grobe Schätzung sollte ein Immobilienkäufer in Katalonien ungefähr mindestens 32 % des Verkaufspreises aus eigenen Mitteln zur Verfügung haben, wenn er für den Kauf eine Hypothek benötigt: ca. 20 % als Selbstanteil für Hypotheken, ca. 10 % Grunderwerbssteuer (Kauf als Privatperson) oder MwST (Kauf als juristische Person) und ca. 2 % Notar und Register Gebühren. Die Immobilienmaklergebühren werden vom Verkäufer getragen. Die angegebenen Beträge können von Jahr zu Jahr schwanken. 

 

Um den Hauskaufprozess erfolgreich zu meistern, wenden Sie sich an MySpot Barcelona, Ihre vertrauenswürdige Boutique-Immobilienagentur im Herzen der Stadt. Wir sorgen dafür, dass unsere Käufer fundierte Entscheidungen treffen und den Weg zum Erwerb ihres Traumhauses genießen.

                                                                             *** 
Haftungsausschluss: Bei den im Artikel genannten Prozentsätze und numerische Angaben handelt es sich lediglich um informative Angaben zur Orientierung des Lesers, bei denen keine Gewähr auf Exaktheit und Aktualität gegeben wird, da die geltenden Rechts- und Steuervorschriften stetigen Änderungen unterworfen sind und sich je nach persönlicher Situation des Einzelnen unterscheiden. Zu aktuellen und exakten Angaben kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Wir bringen Sie gern in Kontakt mit einem lokalen Berater in Spanien.

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